Um Kohle abzubauen musste zuerst nachgewiesen werden, dass am vorgesehenen Standort auch Kohle vorhanden war.
Dazu reichte ein flacher Graben ("Schurf"), der ein Flöz anschnitt ("Fundpunkt"). Darum wurde ein Qudarat ("Vierung") gelegt, die
Fundgrube. Dieses Vorgehen war südlich der Ruhr, wo die Flöze an der Tagesoberfläche ausstreichen üblich. Das Verfahren wird als
Mutung bezeichnet und betraf unterschiedlich große Flächen um die Mutungstelle herum. Auch bei der Anlage von Erbstollen, die nur
Wasser abführen sollten, kam es zu Mutungen, wenn Flöze angetroffen wurden. Weiter nördlich, wo immer mächtigeres Deckgebirge über
der Kohle liegt geschahen Mutungen mit Hilfe von Bohrungen. Wenn die Mutung angenommen wurde folgte daraus die Berechtsame, d.h.
die Erlaubnis im Bereich der Mutung Kohle zu gewinnen. Die einzelnen Mutungen wurden zu größeren Flächen zusammengelegt (konsolidiert),
den Grubenfeldern. Ihre Grenzen werden als Markscheide bezeichnet. Im Beispiel sind die Mutungen wie oft nach Gemarkungen
(hier Nette und Deusen) benannt. Es wurden alle möglichen Bezeichnungen gewählt wie Adelige, Politiker, Heilige oder Ländernamen.
Die Mutungen sollten leicht unterscheidbar sein, denn sie gingen im Laufe der Zeit in die Tausende. So wurden sie wie hier auch nur
durchnummeriert. Bei der Konsolidation erhielt die Zeche üblicherweise einen neuen Namen. Die Mutungsnamen blieben oft als Bezeichnung
der Grubenfelder in Gebrauch und wurden seltener als Zechenname übernommen.
Abweichend von diesem üblichen Verfahren gab es noch 1980 eine Mutung durch das Auffahren eines Querschlags auf der Zeche
Fürst Leopold in einer Teufe von -912 m NN. Hier war ein kleiner Bereich bergfrei, d.h. noch nicht erbohrt worden und somit
nicht gemutet. Das zuständige Bergamt Gelsenkirchen führte die für die Mutung nötige "Fundpunktbesichtigung" durch.
Das benötigte Kapital für die Betriebsanlagen wurde über Anteilsscheine gesammelt. Diese werden seit ca. 1500
als Kux bezeichnet. Sie wurden von den Anteilseignern ("Gewerken") erworben. Diese bildeten die (bergrechtliche) Gewerkschaft, die
eine völlig andere Bedeutung hatte als heute. Im Gegensatz zu Aktionären mussten Gewerke bei Kapitalmangel Geld zuschießen ("Zubuße").
Als die Gewerkschaften nach und nach in Aktiengesellschaften überführt wurden konnten Kuxscheine in Aktien getauscht werden, wie das
nebenstehende Beispiel zeigt. Kuxe wurden ähnlich wie Aktien gehandelt, waren auch zeitweilig Spekulationsobjekte. Seit 1985
existieren Kuxe in Deutschland nicht mehr.
Traditionell wurden 128 Kuxscheine ausgegeben. Diese wurden je nach der Kapitalmenge unterteilt, damit auch Anteile von nicht
finanzstarken Personen erworben werden konnten. Die Stückelung führte aber zu teilweise abenteuerlichen Anteilen, so daß
in Preußen ab 1861 100 oder 1000 nicht teilbare Kuxe ausgegeben wurden. Davor gab es z.B. bei den Gewerken der Zeche Heinrich in
Überruhr 1843 Beteiligungen von 6 + 19/39 oder 8 + 569920/655551 - nicht besonders übersichtlich.
Im Gegensatz zu den oben dargestellten Feldern waren die ersten noch als Längenfeld verliehen worden. Diese
gehen auf den Erzbergbau zurück. Die Erzgänge waren meistens steil einfallend und der Abbau blieb in mäßiger Ausdehnung. Dafür
reichte es eine Länge zu vermessen, da die Lagerstätte den Abbau vorgab. Das Prinzip wurde auf den Steinkohlebergbau übertragen. Bei
den frühen Stollenbetrieben strichen die Flöze über Tage aus und der Abbau dehnte sich nicht sehr weit aus. Die Fundgrube hatte
in Erzbergbau eine Seitenlänge von ca. 14,6 m und bestimmte die "Breite" des Feldes. Dieses Quadrat wurde kleine Vierung genannt.
Im Steinkohlebergbau erreichte sie je nach dem Territorium bis knapp 90 m Seitenlänge. Neben weiteren Kennzeichnungen war die
"ewige Teufe" wichtig. Da schon früh die Muldenstruktur der Kohlenlagerstätte bekannt war wurde das Umknicken des Fundflözes zur
Begrenzung des Längenfeldes in der Tiefe.
Dieses Konstrukt erwies sich in der Praxis als problematisch. Bei größeren Feldern und beim Übergang zum Tiefbau kam es zu
Streitigkeiten. Ab 1821 konnte in Preussen eine große Vierung mit 1046 m Kantenlänge vermessen werden. Da jetzt größere Flözgruppen
betroffen waren blieb die Regelung der ewigen Teufe unklar. Nur das Fundflöz wurde eingemessen und von hier aus die anderen
Flöze horizontal angehängt. Bei Verflachungen wurden die begleitenden Flöze teiweise abgeschnitten, statt wie bisher bei der
lotrecht weiter projezierten Vierung mit gleichem Abstand. Ab 1865 durften nur noch Geviertfelder verliehen werden. Das nebenstehende
Schema dazu beschreibt das Problem, ist allerdings nur schwer zu durchschauen [ich habe nichts Einfacheres gefunden].
Inzwischen hatte der Tiefbau unter der Mergelüberdeckung eingestzt. Er war kapitalintensiv und nur große Felder konnten eine wirtschaftliche
Ausbeute erbringen. Die alten Längsfelder blieben weiter bestehen. Deren Zusammenlegung sollte 1937 gesetzlich geregelt werden. Das
Gesetz scheiterte sofort und erst 1954 wurden die Längenfelder abgeschafft. Zu diesem Zeitpunkt war der Bergbau in diesen Feldern
schon zum größten Teil erloschen.
Ein schon früh auftretendes Problem waren Längenfelder, die übereinander lagen. Wenn der tiefere Betrieb schneller abbaute wurden
die höher liegenden Strecken durch Senkungen gestört oder gingen zu Bruch. Hinter Störungen war das vermeinlich wieder gefundene
Fundflöz oft ein anderes. Dass Störungen meistens einen Versatz der Flöze bedingen wurde erst später erkannt. Das Flöz konnte
im ungünstigsten Fall Fundflöz einer Nachbarzeche sein. Viele Prozesse zwischen benachbarten Stollenzechen waren die Folge.